Lebenspartnerschaftsgesetz
Sichere Rechtsstellung der Lebensgemeinschaft
Kernpunkte des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind:
- die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu bestimmen
- gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte
- das "kleine Sorgerecht" des Lebenspartners, also die
Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines
Kindes, das der Lebenspartner/die Lebenspartnerin in die
Partnerschaft einbringt
- das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners
- das Recht des überlebenden Lebenspartners, in einen Mietvertrag
über Wohnraum einzutreten
- Zeugnisverweigerungsrechte
- die Einbeziehung des Lebenspartners in die Kranken- und
Pflegeversicherung
- Nachzugs- und Einbürgerungsrechte für ausländische Lebenspartner
- Regelungen über die Folgen der Trennung von Lebenspartnern (zum
Beispiel Unterhaltsrecht).
Auszug aus einem Artikel von
www.bundesregierung.de Stand 01.08.2001
So soll es weiter gehen
Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare
Ein weiterer Gesetzentwurf wird am 01.07.2004 in den Bundestag
eingebracht. Die wesentlichen Kernpunkte finden sich im Bereich:
- Stiefkindadoption
- Verlobung
- Güterstand
- Trennung
- Unterhalt
- Hinterbliebenenversorgung
- Beamtenrecht
Das gesamte Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft findet
man unter
bundesrecht.juris.de.
Weitere Informationen zum Thema gibt es unter
www.lsvd.de.